Tabakwerbung

Obwohl Deutschland bereits 2004 das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) ratifiziert hat, ist Außenwerbung in Form von Plakaten und Leuchtreklamen und Kinowerbung nach 18 Uhr weiterhin erlaubt.

Die Bundesrepublik ist somit - nachdem auch Bulgarien Plakatwerbung für Tabakerzeugnisse verboten hat - das einzige Land in Europa, in dem Plakatwerbung noch erlaubt ist. An dieser Situation wird sich leider auch auf Jahre hinaus nichts ändern, weil die CDU-Bundestagsfraktion ein Außenwerbeverbot in dieser - im September 2017 zu Ende gehenden - Legislaturperiode blockiert.

Verboten ist ...

Der EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaits kritisierte die - nach seiner Ansicht - laxe Anti-Tabak-Politik Deutschlands anlässlich des Weltnichtrauchertages 2015: "Die Bundesrepublik zählt zu den EU-Staaten, die nicht den politischen Willen haben, die Situation zu ändern." (Quelle: Wikipedia)

Weil die Einführung eines vom federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten vollständigen Außenwerbeverbots für Tabakerzeugnisse bei der EU notifizierungspflichtig ist, wurde sie unabhängig vom eigentlichen TabakerzG als eigenständiger Gesetzentwurf weitergeführt. Dieser passierte zwar das Bundeskabinett und den Bundesrat, blieb dann aber - wie eingangs bereits erwähnt - in der CDU-Fraktion des Bundestages hängen.

Die geplante Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) hatte folgenden Wortlaut:

Nach § 20 werden die §§ 20a und 20b eingefügt: