Der Nichtraucherbund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er ist aufgrund seiner Tätigkeit zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 3 Abgabenordnung) vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt und ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Spenden und Mitgliedsbeiträge können als
Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Für Beträge unter 200,- Euro reicht prinzipiell auch der Einzahlungsbeleg als „Spendenquittung“, wenn als Verwendungzweck folgender Vermerk eingetragen wird:
Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gem. AO
Freistellungsbescheid vom 18.05.2022 (FinA KSch I Berlin)
Für Spenden ab 100,- Euro erstellen wir unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung. Bei kleineren Beträgen bitten wir ggf. um eine entsprechende Mitteilung.