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Spenden und Zuwendungs­bestätigungen (Spenden­bescheinigungen)

Der Nichtraucherbund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Er ist aufgrund seiner Tätigkeit zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 3 Abgabenordnung) vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt und ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge können als
Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Für Beträge unter 200,- Euro reicht prinzipiell auch der Einzahlungsbeleg als „Spendenquittung“, wenn als Verwendungzweck folgender Vermerk eingetragen wird:

Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gem. AO
Freistellungsbescheid vom 18.05.2022 (FinA KSch I Berlin)

Für Spenden ab 100,- Euro erstellen wir unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung. Bei kleineren Beträgen bitten wir ggf. um eine entsprechende Mitteilung.


Spendenkonto:
Nichtraucherbund
Berlin-Brandenburg e.V.
IBAN: DE04 1001 0010 0446 2481 07
BIC: PBNKDEFF

oder direkt online
(verschlüsselte Verbindung)
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